Versicherungen
Vorsorge
Für Wiener Netze MitarbeiterInnen steht ein Kundenbetreuer der Vorsorge / Wiener Städtische extra für uns, jeden Tag von 07:00 - 09:00 im G01.01.151 zur Verfügung.
Natürlich auch gegen Vereinbarung.
Unsere Kundenbetreuerinnen:
Renate JAROSCH
0664 53 53 152
Manuela OLLINGER
0664 84 00 201
Speziell für Gewerkschaftsmitglieder gibt es bei der Vorsorge / Wiener Städtische eigene Konditionen und ist eine Beratung wert.
Informationen über Reisestorno- und Reisegepäckversicherungen findest du hier.
Younion
BERUFSHAFTPFLICHT– UND BERUFS– RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG*
Im Schadensfall ist ein Schadensmeldungsformular an den Bereich Recht zu übermitteln.
Versicherer: Wiener Städtische Versicherung AG
Versicherungsschutz wird geboten, wenn Sie in Ausübung Ihrer Dienstleistung von einer/einem Dritten wegen eines erlittenen Personen- oder Sachschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts als schadensersatzpflichtig in Anspruch genommen oder solche Schadensersatzansprüche von Ihnen gegen Dritte erhoben werden.
Neben der Erfüllung Ihrer Schadensersatzverpflichtungen übernimmt der Versicherer auch die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Abwehr der von einer/einem Dritten erhobenen Ansprüche und die entsprechenden Kosten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Dritte sowie die Kosten Ihrer Verteidigung in einem Strafverfahren.
Sind in einem Versicherungsfall von einem anderen Versicherer Leistungen zu erbringen, wird der Versicherungsschutz erst dann wirksam, wenn die Leistungen des anderen Versicherers zur Deckung des Schadens nicht ausreichen.
Berufshaftpflicht:
Die Höchsthaftungssumme für Personen- und Sachschäden beträgt je Versicherungsfall EUR 220.000,--.
Für Verlust und Abhandenkommen in Verwahrung genommener Sachen beträgt die Versicherungssumme EUR 1.500,-- pro Versicherungsfall, davon maximal EUR 750,-- für Geld, Schmuck und Wertsachen.
Berufs- und Kraftfahrzeuglenker-Rechtsschutz:
Die Versicherungssumme für die Kosten der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen (nicht umfasst sind Schäden am Fahrzeug selbst) beträgt je Versicherungsfall EUR 40.000,--. Ausgenommen sind Schäden aus Vertragsverletzungen sowie Ansprüche gegen den/die DienstgeberIn. Darüber hinaus umfasst der Versicherungsschutz die Verteidigung im Strafverfahren wegen des Vorwurfs fahrlässiger Handlungen und Unterlassungen bei der Berufsausübung. Versicherungsschutz bei Anklage wegen Vorsatzdelikten, sowie in Disziplinarverfahren besteht ausschließlich bei Freispruch oder Einstellung des Verfahrens. Bei Verurteilung wegen Vorsatz entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.
Hilfe auch bei Mobbing:
Die Versicherung übernimmt jährlich Kosten bis zu € 350,-- für eine rechtliche sowie für eine psychologische Beratung, wenn Sie von Mobbing, sexueller Belästigung, Diskriminierung oder physischer Gewalt am Arbeitsplatz betroffen sind.
* Es gelten die Bedingungen der ÖGB Berufshaftpflicht- und Berufsrechtsschutz- versicherung, sowie die zwischen younion _ Die Daseinsgewerkschaft und Wr. Städtische Versicherung AG vereinbarten Sonderregelungen
younion_Die Daseinsgewerkschaft
Bereich Recht Maria-Theresien-Straße 11
A-1090 Wien
Tel.: +431 31316 DW: 83650 Fax-DW: 83887
E-Mail: recht@younion.at
www.younion.at
ÖGB Solidaritätsversicherung
Begräbniskostenbeitrags-Versicherung für alle Mitglieder
Ausgenommen sind jene Mitglieder der vier Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes, die bereits am 31. 12. 1971 in Pension waren.
Mitgliedschaftsdauer
- 3 bis 10 Jahre: Euro 150,00
- über 10 bis 20 Jahre: Euro 160,00
- über 20 bis 30 Jahre: Euro 170,00
- von über 30 Jahren: Euro 180,00
Mitglieder, die bereits vor dem 1. Jänner 1972 im Ruhestand waren, sind mit Euro 105,00 versichert. Für Mitglieder der GdG, die vor dem 1. Jänner 1972 im Ruhestand waren, gelten eigene Unterstützungen, über die wir sie auf Anfrage gerne näher informieren.
Todesfallversicherung bei Freizeitunfällen für aktive Mitglieder
Im Falle einer Mitgliedschaftsdauer von
- 3 bis 10 Jahren: Euro 800,00
- über 10 bis 25 Jahren: Euro 1.000,00
- über 25 Jahren: Euro 1.200,00
Invaliditäts-Versicherung nach einem Freizeitunfall
Nach der durch eine Freizeitunfall verursachten dauernden Invalidität eines aktiven Mitgliedes werden folgende Versicherungsleistungen erbracht:
Im Falle einer Mitgliedschaftsdauer
- von 3 bis 10 Jahren bei Totalinvalidität: Euro 3.200,00
- über 10 bis 25 Jahren bei Totalinvalidität: Euro 4.800,00
- über 25 Jahren bei Totalinvalidität: Euro 6.400,00
Bei Teilinvalidität wird ein dem Grad der dauernden Invalidität entsprechender Anteil dieser Beträge ausgezahlt.
Zusätzliche Ablebens-Risikoversicherung für Mitglieder der Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes,
die sich am 1. 1. 2000 bereits im Ruhestand befunden haben, wenn der Tod durch einen Unfall verursacht wurde.
Nach dem durch einen Unfall verursachten Tod eines sich am 1. 1. 2000 im Ruhestand befindlichen Mitgliedes der Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes werden folgende Versicherungsleistungen erbracht:
Im Falle einer Mitgliedschaftsdauer von
- 3 bis 10 Jahren: Euro 875,00
- über 10 bis 25 Jahren: Euro 1.310,00
- über 25 Jahren: Euro 1.745,00
Spitalgeldversicherung für Spitalaufenthalte nach einem Unfall
Im Falle eines durch einen Unfall bedingten Spitalaufenthaltes hat das Mitglied ab dem 1. Tag der stationären Behandlung in einem Krankenhaus Anspruch auf EUR 4,00 pro Tag, sofern der Spitalaufenthalt mindestens vier Tage beträgt. Die Versicherungsleistung ist jedoch mit EUR 308,00 per anno, entspricht 77 Tagen, begrenzt.
Durch einen Unfall notwendig gewordene wiederholte stationäre Krankenhausaufenthalte innerhalb eines Jahres, gerechnet ab dem 1. Aufenthaltstag, werden zusammen gezählt. Keineswegs darf jedoch die Versicherungsleistung für ein und denselben Unfall den genannten Betrag von EUR 308,00 übersteigen.
Informationen auf der younion Seite zum ÖGB Sicherheitspaket!