Warum Gewerkschaft
Mitgliedschaft Younion
Sei auch du dabei!
younion ist Teil des Österreichischen Gewerkschaftsbundes. 1,2 Millionen Mitglieder im ÖGB haben eine unüberhörbare Stimme.
Es gibt viele gute Gründe um Gewerkschaftsmitglied zu sein:
Du kannst auch online Mitglied werden oder direkt bei uns, deinem Betriebsrat.
Warum Gewerkschaft
Gerade heute befinden wir uns in einer Situation der dramatischen Veränderung. Die für die ArbeitnehmerInnen erreichten sozialen Rechte und Leistungen werden vehement in Frage gestellt und nur eine starke Gewerkschaft kann für die Interessen aller ArbeitnehmerInnen eintreten.
Haben Sie sich schon einmal gefragt:
- Wer sich der Interessen aller ArbeitnehmerInnen annimmt wenn nicht die Gewerkschaft?
- Wer holt die ArbeitgeberInnen an den Tisch, um Ihren Kollektivvertrag auszuhandeln? Damit wird nicht nur eine gerechte Entlohnung (Jährliche Gehaltserhöhungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld,…) sichergestellt, sondern auch die Rahmenbedingungen Ihrer Arbeit festgelegt.
- Wer sonst ist mit Betriebsrat und Personalvertretung an Ihrem Arbeitsplatz für Sie da? Wir kümmern uns direkt an Ihrem Arbeitsplatz um Ihre Interessen.
- Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung
- Entgeltfortzahlung im Krankenstand
- 40-Stunden-Woche (durch unseren BAGS-Kollektivvertrag seit 2008 nur noch 38!)
- Maximal 10 Arbeitsstunden pro Tag
- Wochenruhe (meistens sind das die Wochenenden)
- 5 Wochen bezahlter Urlaub (und mehr: durch Kollektivvertrag und Betriebsvereinbarung)
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Zuschläge für Überstunden, Sonntags-, Feiertags- und Nachtstunden
- Absicherung der Löhne und regelmäßige Erhöhung durch Kollektivvertrag
Ohne Gewerkschaften gäbe es vieles nicht, was uns heute selbstverständlich erscheint:
Fast alle sozialen Errungenschaften unseres Wohlfahrtsstaates sind aus Gewerkschaftsaktivitäten entstanden.Die Errungenschaften des ÖGB seit seiner Gründung:
1945 Rechtsüberleitungsgesetz als Grundlage des österr. Sozialrechtes, AK-, Feiertagsruhegesetzes
1946 Arbeiterurlaubs-, Jugendeinstellungsgesetz
1947 Sozialversicherungs-, Kollektivvertrags-, Betriebsräte-, Arbeitsinspektionsgesetz
1948 Herabsetzung der Altersgrenze für weibliche Versicherte und Witwen in der Rentenversicherung
1949 Arbeitslosenversicherungsgesetz bringt wieder das Versicherungsprinzip zurück, Kinderbeihilfengesetz
1950 Novelle zum Kinderbeihilfengesetz
1951 Mindestlohntarif-, Wohnungsbeihilfengesetz,
1952 Gründung des Verbandes für Sozialtourismus mit Einführung von verbilligten Urlaubsmarken
1953 Jugendeinstellungsgesetz zur Bekämpfung der hohen Jugendarbeitslosigkeit
1954 Heimarbeitsgesetz
1955 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
1956 Arbeitsplatzsicherungsgesetz
1957 Mutterschutzgesetz
1958 Verhandlungen zur Arbeitszeitverkürzung auf 45 Stunden
1959 Generalkollektivvertrag zur Einführung der 45-Stundenwoche tritt in Kraft
1960 Säuglings-, Geburtenbeihilfe und Karenzurlaubsgesetz
1961 Auslandsrentenübernahmegesetz
1962 Hausgehilfen- Hausangestelltengesetz
1963 Schaffung des Beirates für Wirtschafts- und Sozialfragen der Paritätischen Kommission
1964 Verlängerung des Mindesturlaubs durch General-Kollektivvertrag auf 3 Wochen
1965 Pensionsanpassungsgesetz, Dienstnehmerhaftpflichtgesetz
1966 Mit der 19. ASVG-Novelle wird das Risiko „Krankheit“ entschärft
1967 Beamten-, Kranken-, Urlaubsversicherungsgesetz, Bundespersonalvertretungsgesetz
1968 Kinderbehilfe wird durch einheitliche und höhere Familienbeihilfe ersetzt
1969 Berufsausbildungs- Arbeitsmarktförderungsgesetz
1970 General-KV über die schrittweise Einführung der 40-Stundenwoche, Änderung Arbeitszeitgesetz
1971 Schülerbeihilfengesetz
1972 Jugendvertrauensräte-, Arbeitnehmerschutzgesetz
1973 Beschluss des Arbeitsverfassungsgesetz
1974 Entgeltfortzahlungsgesetz- Lohnfortzahlungen bei Krankheit und Urlaub
1975 Die 40 Stundenwoche tritt in Kraft, Familienrechtsreform
1976 Beschluss des Urlaubsgesetzes, Erhöhung des Mindesturlaubes, Pflegefreistellung
1977 Entgeltsicherungsgesetz
1978 Reform der Berufsausbildung
1979 Gleichstellung der ArbeitnehmerInnen mit den Angestellten bei Abfertigung, Gleichbehandlungsgesetz
1980 Mitbestimmung der ArbeitnehmervertreterInnen im Aufsichtsrat wird neu geregelt
1981 Verbesserung Nachtschicht-Schwerarbeitergesetz
1982 Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz
1983 Etappenweise Verlängerung des Mindesturlaubs von vier auf fünf Wochen
1984 Arbeitsruhegesetz
1985 erste Kollektivverträge mit kürzerer Arbeitszeit als 40 Std.
1986 Verbesserung Arbeitsverfassungsgesetz
1987 Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz tritt in Kraft
1988 Arbeitskräfteüberlassungsgesetz
1989 Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz, Elternkarenzurlaubsgesetz – Karenz für Väter
1990 ÖGB fordert 10.000 öS Mindestlohn – erreicht in den Kollektivvertägen der nächsten 10 Jahre
1991 Zuverdienstgrenzen für PensionistInnen fallen
1992 Gleichbehandlungspaket, Lehrlingsfreifahrt
1993 Nachtschicht-Schwerarbeitergesetz, Pflegegeld
1994 Reform der Sozialversicherungsorganisation
1995 Start der „Aktion Fairness“ des ÖGB zur Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten
1996 Maßnahmenkatalog der Sozialpartner für Beschäftigungsoffensive
1997 Sozialpartnereinigung zur Arbeitszeitflexibilisierung auf kollektivvertraglicher Grundlage
1998 Freiwillige Selbsversicherung für geringfügig Beschäftigte in Kraft
1999 Steuerreform bringt Entlasstung für ArbeitnehmerInnen
2000 Angleichung der Entgeltfortzahlungsfristen der Arbeiter und Angestellten
2001 Sozialpartnereinigung zur Modernisierung des Arbeitnehmerschutzes
2002 Abfertigung neu
2003 ÖGB erreicht durch Aktionen und Streiks Abmilderung der Härten der geplanten Pensionsreform
2004 Sozialpartnereinigung über Entgeltschutz für Arbeitslose
2005 Schwerarbeiterregelung, Änderung der Dienstleistungsrichtlinie
2008 25% Zuschlag für Mehrarbeit für Teilzeitbeschäftigte
Nicht zu Vergessen die unzähligen Kollektivverträge!
Anders als in Deutschland sind rund 90 % der Arbeitsverhältnisse durch einen Kollektivvertrag abgesichert. Die meisten dieser Kollektivverträge werden jährlich verhandelt.
Und wenn viele der Meinung sind, wir brauchen keinen ÖGB/Gewerkschaften und es wäre niemand Mitglied: all diese Errungenschaften wären schnell wieder weg – so schnell könnte man gar nicht schauen.
Daher ein Danke all jenen, die schon Mitglied sind. Und alle die es noch nicht sind, sind herzlich eingeladen, Mitglied zu werden und dadurch unsere Ansprüche (und die unserer Kinder), abzusichern.
Bist du noch nicht Mitglied? Lade dir das Beitrittsformular herunter, und bringe es ausgefüllt deinem Betriebsrat!
Arbeiterkammer
Die Aufgaben der Arbeiterkammern sind gesetzlich festgelegt, und zwar folgendermaßen:
§1 Arbeiterkammergesetz
„Die Kammern für Arbeiter und Angestellte und die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte sind berufen, die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu vertreten und zu fördern.“
Konkret beraten wir unsere Mitglieder in vielen Belangen. Außerdem vertreten wir die ArbeitnehmerInnen gegenüber Politik und Wirtschaft, reden bei der Gesetzgebung mit und leisten Grundlagenforschung. Finden Sie einen detaillierten Überblick über unsere Aufgaben, Services und Zuständigkeiten:
Direkte Serviceleistungen für Sie:
- Beratung zu allen zuständigen Themengebieten, speziell Arbeits- und Sozialrecht
- Rechtsvertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht (in Kooperation mit dem ÖGB)
- Publikationen, Broschüren, Studien, Ratgeber, Website...
- Weiterbildung und Schulungen
- Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber Regierung und Wirtschaft sowie in den Medien
- Internationale Interessenvertretung (mit dem ÖGB) z.B. in Brüssel
Wir sind zuständig in Sachen...
- Arbeitsrecht und Arbeitnehmerschutz
- Lehrlings- und Jugendschutz
- Sozialversicherungsfragen
- Lohnverrechnungs- und Steuerfragen
- Konsumentenschutz
- Frauenpolitik
- Bildung, Weiterbildung
- Umweltschutz
- Kultur
- Grundlagenforschung (z.B. durch Studien)
Im Rahmen der Gesetzgebung
haben wir das Recht, Gesetzesentwürfe zu begutachten und Gesetzesvorschläge zu formulieren.
Im Bereich der Verwaltung
- Kontrolle der Arbeitnehmerschutzeinrichtungen
- Mitwirkung in zahlreichen Kommissionen und Beiräten (z.B. Lehrlingswesen, Arbeitsbedingungen, Wettbewerbs- / Arbeitsmarktpolitik, Konsumentenschutz)
- Recht auf Begutachtung von Verordnungen
In der Gerichtsbarkeit
- Vorschläge für LaienrichterInnen bei den Arbeits- und Sozialgerichten
- BeisitzerInnen beim Kartellgericht
Informell und freiwillig
- Stellung von ExpertInnen mit hoher Problemlösungskompetenz zu zahlreichen Themen
- Mitgestaltung in Gremien der Sozialpartnerschaft
- Wissenschaftliche Grundlagenforschung, wirtschafts- und sozialpolitische Strategieentwicklung
- Mitgliedschaft in internationalen Dachverbänden
- Entsendung von VertreterInnen in den Wirtschafts- und Sozialausschuss der EU