Behindertenvertrauenspersonen

Die Integration und Unterstützung von Frauen und Männern mit besonderen Bedürfnissen in der Arbeitswelt ist uns als moderne Belegschaftsvertretung ein großes Anliegen.
Diese Hilfe kann vor allem durch die BetriebsrätInnen und Behindertenvertrauenspersonen gewährleistet werden. Die rechtliche Grundlage für die Einrichtung einer betrieblichen Behindertenvertretung findet sich im Behinderteneinstellungsgesetz.

Der Betriebsrat vertritt alle im Betrieb beschäftigten ArbeitnehmerInnen. Daneben besteht die Möglichkeit, eine eigene Vertretung für Beschäftigte mit einem Grad der Behinderung von mind. 50% zu wählen.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, da die Behindertenvertrauensperson aufgrund der eigenen Betroffenheit nachweislich ein spezielles Augenmerk auf die Auswirkungen der verschiedenen Behinderungsformen im Unternehmen hat.
Betriebsrat und Behindertenvertretung sind wie die ArbeitgeberInnen aufgerufen, die Integration der ArbeitnehmerInnen mit besonderen Bedürfnissen im Betrieb zu erleichtern und damit die soziale Kompetenz zum Ausdruck zu bringen.

Die Behindertenvertrauensperson achtet auf die Einhaltung der Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes und Behindertengleichstellungsgesetzes, die Wahrnehmung von Mängeln und deren Behebung, entsprechende Hilfestellung in Fragen der Beschäftigung, der Aus-, Fort- und Weiterbildung, die Vertretung der KollegInnen mit besonderen Bedürfnissen in den Sitzungen der Personalvertretung, die Integration der Bediensteten mit besonderen Bedürfnissen in den Arbeitsprozess, die Förderung der Zufriedenheit am Arbeitsplatz.

Josef Leeb

Tel.: 050128 91507
Mobil: 0664 6235912
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Sabine Leitgeb

Tel.: 50128 30006
Mobil: 0664 623 2006
E-Mail: sabine.leitgeb@wienernetze.at

Andreas Nadvornik

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E-Mail: andreas.nadvornik@wienernetze.at

Nicole Zlabinger

Tel.: 050128 32742
Mobil: 0664 623 6801
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