ArbeitnehmerInnenschutz

ArbeitnehmerInnenschutz

Arbeitnehmerschutz hast das Ziel, den Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit der Arbeitnehmer bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zu erreichen.

Arbeitnehmerschutz umfasst bauliche, technische, organisatorische, persönliche, medizinische, ergonomische, psychologische und pädagogische Maßnahmen. Er besteht aus der Gesamtheit aller Maßnahmen, die dazu beitragen, Leben und Gesundheit der arbeitenden Menschen zu schützen, ihre Arbeitskraft zu erhalten und die Arbeit menschengerecht zu gestalten.

Verantwortlich für Maßnahmen, die die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten garantieren, ist immer der Arbeitgeber. Er hat auch die notwendigen Kosten für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb zu tragen. Gesetzliche Grundlage dafür bildet das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)und seine Verordnungen.

Ziel ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen bei der Arbeit zu vermeiden.